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   BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16   

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https://dejure.org/2021,15350
BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16 (https://dejure.org/2021,15350)
BVerfG, Entscheidung vom 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16 (https://dejure.org/2021,15350)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 2 BvR 2595/16 (https://dejure.org/2021,15350)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde betreffend die Mitgliedschaft in der Jüdischen Gemeinde mangels hinreichender Darlegung einer Grundrechtsverletzung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 4 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG
    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen, insb zum Umfang der fachgerichtlichen Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache - hier: Angaben zur Konfession im Meldebogen und darauf gestützte ...

  • Wolters Kluwer

    Reichweite der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen; Umfang der fachgerichtlichen Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache; Angaben zur Konfession im Meldebogen und darauf gestützte Zugehörigkeit zu einer jüdischen Gemeinde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen, insb zum Umfang der fachgerichtlichen Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache - hier: Angaben zur Konfession im Meldebogen und darauf gestützte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reichweite der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen; Umfang der fachgerichtlichen Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache; Angaben zur Konfession im Meldebogen und darauf gestützte Zugehörigkeit zu einer jüdischen Gemeinde

  • rechtsportal.de

    Reichweite der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen; Umfang der fachgerichtlichen Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache; Angaben zur Konfession im Meldebogen und darauf gestützte Zugehörigkeit zu einer jüdischen Gemeinde

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Zur Reichweite der Bindungswirkung verfassungsgerichtlicher Entscheidungen, insb zum Umfang der fachgerichtlichen Sachaufklärung nach Aufhebung und Zurückverweisung der Sache - hier: Angaben zur Konfession im Meldebogen und darauf gestützte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zurückverweisung durch das BVerfG - und die Bindungswirkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Fall zum zweiten Mal vor BVerfG: Ehepaar zu Recht jüdischer Gemeinde zugewiesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2192
  • NVwZ-RR 2021, 737
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (57)

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16
    Denn die Berufung auf Art. 9 EMRK eröffnete dem Bundesverwaltungsgericht keine erneute inhaltliche Prüfung der Sache (vgl. hierzu BVerfGE 74, 358 ; 111, 307 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. August 2013 - 2 BvR 1380/08 -, Rn. 19; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Mai 2015 - 2 BvR 1170/14 -, Rn. 47).

    Ob dies anders zu sehen wäre, wenn nach der Entscheidung der Kammer eine anderslautende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im konkreten Fall ergangen und es für das Bundesverwaltungsgericht darum gegangen wäre, diese Entscheidung in Deutschland gemäß Art. 46 EMRK umzusetzen (vgl. hierzu BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; Benda/Klein, Verfassungsprozessrecht, 4. Aufl. 2020, Rn. 1510, 1530 m.w.N.; Koch, in: Barczak, BVerfGG, 2018, § 31 Rn. 24), bedarf keiner Entscheidung.

    Soweit verfassungsrechtlich entsprechende Auslegungsspielräume eröffnet sind, versucht das Bundesverfassungsgericht wegen des Grundsatzes der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes, Konventionsverstöße zu vermeiden (vgl. BVerfGE 74, 358 ; 83, 119 ; 111, 307 ; 120, 180 ; 128, 326 ; BVerfGK 3, 4 ; 9, 174 ; 10, 66 ; 10, 234 ; 11, 153 ).

  • BVerwG, 23.09.2010 - 7 C 22.09

    Religionsgemeinschaft; jüdische Gemeinde; Selbstbestimmungsrecht; Mitgliedschaft;

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16
    Das Bundesverwaltungsgericht gab den dagegen gerichteten Revisionen der Beschwerdeführer mit Urteil vom 23. September 2010 (- 7 C 22/09 -, juris) statt und stellte fest, dass für das staatliche Recht von einer Mitgliedschaft der Beschwerdeführer bei der Jüdischen Gemeinde Frankfurt am Main im Zeitraum vom 8. November 2002 bis zum 31. Oktober 2003 nicht ausgegangen werden könne.

    (2) Das Bundesverfassungsgericht hat seinem Beschluss vom 17. Dezember 2014 die vom Bundesverwaltungsgericht im ersten Revisionsurteil vom 23. September 2010 (a.a.O., Rn. 6) referierten tatsächlichen Feststellungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs zugrunde gelegt, soweit sie vom Bundesverwaltungsgericht in diesem Urteil nicht in Zweifel gezogen worden waren.

    Ebenso hätte das Bundesverwaltungsgericht etwaige Einwände der Beschwerdeführer gegen die Wirksamkeit von § 3 der Satzung und die zur Handhabung dieser Bestimmung durch die jüdische Gemeinde vom Verwaltungsgerichtshof getroffenen Feststellungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2010, a.a.O., Rn. 6) prüfen können.

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 537/05

    Rechtskraft von Aufhebungsentscheidungen des Bundesverfassungsgerichts

    Auszug aus BVerfG, 20.05.2021 - 2 BvR 2595/16
    Zum Beleg seiner Rechtsansicht verweist das Bundesverwaltungsgericht unter anderem auf einen Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2006 (- 2 BvR 537/05 -, BVerfGK 8, 211).

    Dieser Auffassung liegt ein grundlegendes Missverständnis des Beschlusses der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Juni 2006 (- 2 BvR 537/05 -, BVerfGK 8, 211) zugrunde.

    Nur mit dieser Fallgestaltung befasst sich der Kammerbeschluss vom 14. Juni 2006 (a.a.O.), die hier jedoch nicht vorlag, weil die Entscheidungen der Vorinstanzen nicht Gegenstand der verfassungsgerichtlichen Überprüfung waren.

  • OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 20/22

    Staatshaftungsansprüche wegen des Erlasses eines rechtswidrigen

    Hieran ist der Senat aufgrund der eingetretenen materiellen Rechtskraft des Beschlusses nach allem gebunden (vgl. auch von Ungern-Sternberg, in: Beck'scher Online-Kommentar zum BVerfGG, 13. Edition mit Stand Juni 2022, § 31 BVerfGG Rn. 10 f sowie 13 ff; siehe ferner BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 2 BvR 2595/16 -, NVwZ-RR 2021, 737 Rn. 16).

    Allerdings war das Oberverwaltungsgericht nach § 31 Abs. 1, § 95 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG an die verfassungsrechtliche Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts gebunden; es durfte das Vorliegen der vom Bundesverfassungsgericht festgestellten Verfassungsverstöße, namentlich die festgestellte Verfassungswidrigkeit des hier in Rede stehenden Beitragsbescheides, und die der Feststellung zugrundeliegenden Wertungen nicht mehr in Frage stellen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 20. Mai 2021 - 2 BvR 2595/16 -, NVwZ 2021, 737 Rn. 15 ff bei juris).

  • EGMR, 13.06.2017 - 32745/17

    Mitgliedschaft in einer Religionsgemeinschaft infolge Zuzugs

    Am 23. November 2016 erhoben die Beschwerdeführer Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht (2 BvR 2595/16).
  • FG Baden-Württemberg, 14.10.2021 - 3 K 3268/18

    Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Erhebung eines besonderen

    Aber auch in anderen Fällen entfalten die Entscheidungen des BVerfG gemäß § 31 Abs. 1 BVerfGG eine über den Einzelfall hinausgehende Bindungswirkung insofern, als die sich aus dem Tenor und den tragenden Gründen der Entscheidung ergebenden Grundsätze für die Auslegung der Verfassung von den Gerichten in allen künftigen Fällen beachtet werden müssen (BVerfG-Beschluss vom 10. Juni 1975 2 BvR 1018/74, BVerfGE 40, 88; Nichtannahmebeschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2021 2 BvR 2595/16, NVwZ-RR 2021, 737).
  • BVerwG, 27.09.2023 - 10 A 4.23

    Anspruch auf Durchführung von Verhandlungen über die Anpassung des

    Denn an der Bindungswirkung der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Bundesverfassungsgerichts nehmen nicht nur der Entscheidungsausspruch, hier eine etwaige Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Unterlassens des Bundes, sondern auch die tragenden Entscheidungsgründe teil (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 2 BvR 2595/16 - juris Rn. 16).
  • BSG, 14.07.2021 - B 5 R 21/21 C

    Verzinsung von entrichteten Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ab

    Hieraus ergibt sich, dass das Vorbringen des Klägers zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, jedoch aus Gründen des formellen Rechts als unzureichend beurteilt worden ist (zu diesem Gesichtspunkt vgl BVerfG Beschluss vom 20.5.2021 - 2 BvR 2595/16 - juris RdNr 13) .
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